Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 24 A 4632/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erziehungsurlaub; Kündigung; Zustimmung zur Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 06.08.1996 - 17 K 7111/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 24 A 4632/96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 24 A 4632/96
Ob ein besonderer Fall" und zusätzlich ein Ausnahmefall" vorliegt, unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff im vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 1977 - V C 8.77 -, BVerwGE 54, 276 zu § 9 MuSchG). - BVerwG, 21.10.1970 - V C 34.69
Zulässigkeit der Erklärung der Kündigung einer schwangerer Barfrau - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1998 - 24 A 4632/96
Von der werdenden Mutter sollen nicht nur wirtschaftliche Sorgen durch Erhaltung des Arbeitsplatzes ferngehalten werden, sondern nach Möglichkeit auch alle psychischen Belastungen, die mit der Kündigung eines Arbeitsplatzes, insbesondere in dem seelischlabilen Zustande einer Frau während der Schwangerschaft, verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - V C 34.69 -, BVerwGE 36, 160).
- VG Göttingen, 24.01.2008 - 2 A 306/06
(Kein) Fall eines besonderen Grundes im Sinne von § 18 I S. 2 BerzGG; Elternzeit; …
Als unbestimmter Rechtsbegriff unterliegt die Frage, ob ein besonderer Fall im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 3 vorliegt, im vollen Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (BVerwG, Urteil vom 18.08.1977 - 5 C 8.77 -, BVerwGE 54, 276 zu § 9 MuSchG; OVG Münster, Urteil vom 27.02.1998 - 24 A 4632/96 -, zitiert nach Juris; Nds. OVG, Beschluss vom 15.02.2000 - 4 L 41/00 -, zitiert nach Juris).Ist das Arbeitsverhältnis durch ein Verhalten des Arbeitnehmers derart zerrüttet, dass eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf des Erziehungsurlaubs ausgeschlossen ist, weil für den Arbeitgeber das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, besteht für den Arbeitnehmer die vom Gesetz vorausgesetzte Wahlfreiheit für die Entscheidung zwischen Tätigkeit in der Familie und außerhäuslicher Erwerbstätigkeit jedenfalls beim bisherigen Arbeitgeber nicht mehr (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27.02.1998, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 19 K 2044/09
Unzulässigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit
vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1977 - V C 8.77 -, BVerwGE 54, S. 276 zu der parallelen Vorschrift des § 9 MuSchG; OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1998 - 24 A 4632/96 -, zitiert nach juris.